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Im Kaufvertrag übernimmt meist der Käufer die Grunderwerbsteuer. Gegenüber dem Finanzamt schulden sie aber beide Vertragsparteien. Was das für Sie als Verkäufer bedeutet und wie Sie sich absichern.
Käufer und Verkäufer schulden die Grunderwerbsteuer als Gesamtschuldner – der Kaufvertrag verteilt sie nur zwischen ihnen, nicht gegenüber dem Finanzamt
§ 13 Nr. 1 GrEStG; § 44 Abs. 1 AO
Die Lage
Im Kaufvertrag steht fast immer, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer trägt. Gegenüber dem Finanzamt ändert das nichts: Steuerschuldner sind beide Vertragsparteien. In der Regel fordert das Finanzamt die Steuer beim Käufer an – zahlt er nicht, kann es sich an Sie halten. Deshalb lohnt sich der Blick darauf, wer kauft.
In dieser Reihenfolge
Sie richtet sich nach dem Kaufpreis und dem Steuersatz des Bundeslandes, in dem die Immobilie liegt.
Grunderwerbsteuer-Rechner öffnenGrunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch kommen zum Kaufpreis hinzu. Wer die Summe kennt, weiß, was ein Käufer insgesamt aufbringen muss.
Kaufnebenkosten-Rechner öffnenEine Finanzierungsbestätigung oder ein Nachweis über Eigenkapital zeigt, ob Kaufpreis und Nebenkosten gedeckt sind.
Eingetragen wird der Käufer erst, wenn das Finanzamt bescheinigt, dass keine steuerlichen Bedenken bestehen – in der Regel nach Zahlung der Grunderwerbsteuer (§ 22 GrEStG).
Häufig übersehen
Zahlt der Käufer nicht, kann das Finanzamt Sie in Anspruch nehmen. Das Geld müssten Sie sich dann beim Käufer zurückholen.
Wird der Kauf rückgängig gemacht, setzt das Finanzamt die Steuer nur auf Antrag nicht fest oder hebt sie auf (§ 16 GrEStG). Stellen Sie ihn, statt auf den Käufer zu warten.
Schlüssel und Besitz gehen üblicherweise erst über, wenn der Kaufpreis gezahlt ist. Weichen Sie davon nicht ohne Sicherheit ab.
Verwandte Situationen
Vormerkung — Nach ihrer Eintragung ist eine spätere Verfügung über das Grundstück unwirksam, soweit sie den Anspruch des Käufers vereiteln oder beeinträchtigen würde
Ansehen2 Wochen — So lange soll der Vertragsentwurf im Regelfall vor dem Notartermin bei Ihnen sein, wenn Sie als Privatperson an ein Unternehmen verkaufen
AnsehenPersönlich & unverbindlich
Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab; verbindlich beraten Sie Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Ihre Steuerberatung. Stand der genannten Vorschriften: 2026.